Whistleblower-Hotline
von LORICA –
jetzt Meldestelle einrichten

Das kürzlich beschlossene Hinweisgeberschutzgesetz soll Personen besser schützen, die im Zusammenhang mit ihrer beruflichen Tätigkeit Informationen über Straftaten, Ordnungswidrigkeiten oder andere Rechtsverstöße erlangt haben und diese melden wollen (sog. Whistleblower). Das Hinweisgeberschutzgesetz baut – in Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/1937 – nicht nur den Schutz von Whistleblowern aus. Es sieht auch ein zentrales Instrument eines wirksamen Compliance Management Systems nunmehr als verpflichtend vor: die Whistleblower-Hotline.

Das Hinweisgeberschutzgesetz verpflichtet Unternehmen dazu, effektive Maßnahmen zum Schutz von Hinweisgebern (sog. Whistleblowern) zu etablieren. Es stellt sicher, dass Whistleblower, die Missstände in Unternehmen melden, angemessen geschützt werden.

Was ist eine Whistleblower-Hotline?

Das Hinweisgeberschutzgesetz verpflichtet Unternehmen ab einer bestimmten Mitarbeiterzahl, eine interne Meldestelle einzurichten. Die interne Meldestelle diente als Anlaufstellen für Hinweisgeber, die Informationen über Verstöße melden wollen.

Gemeint sind z.B. Informationen über Straftaten und Ordnungswidrigkeiten (z.B. Betrug, Korruption, Kartellverstöße, Verrat von Geschäftsgeheimnissen usw.), die im Unternehmen begangen wurden. Eine interne Meldestelle ist zur Einrichtung von Meldekanälen verpflichtet, über die sich Hinweisgeber, d.h. Personen, die im Zusammenhang mit ihrer beruflichen Tätigkeit Informationen über Verstöße erlangt haben und diese melden wollen, an unabhängige und fachkundige Personen wenden können. Diese Meldekanäle sind das, was man ”landläufig” als Whistleblower-Hotline bezeichnet.

Welche Anforderungen stellt das Gesetz an den Whistleblowing-Prozess?

Das Hinweisgeberschutzgesetz stellt eine Reihe an Anforderungen an die Ausgestaltung der Meldestelle und die Bearbeitung von Hinweisen. So müssen bestimmte Prozesse einschließlich Bearbeitungsfristen in Bezug auf die über die Whistleblower-Hotline eingehenden Meldungen eingehalten werden. Die Prozesse und Fristen sind verpflichtend.

Die interne Meldestelle erfüllt insbesondere folgende Funktionen:

01

Bestätigung für die
hinweisgebende Person über
den Eingang der Meldung

02

Halten des Kontaktes mit der
hinweisgebenden Person

03

Prüfung der Stichhaltigkeit der
eingegangenen Meldung

04

Ergreifung angemessener
Folgemaßnahmen

05

Rückmeldung an die
hinweisgebende Person unter
Mitteilung geplanter sowie
bereits ergriffener
Folgemaßnahmen

KOSTENLOSE BERATUNG FÜR WHITSTEBLOWER-LÖSUNGEN.

Wie das Hinweisgeberschutzgesetz Ihr Unternehmen betrifft

Unternehmen, die in den Anwendungsbereich des Hinweisgeberschutzgesetzes fallen, sind verpflichtet, interne Meldestellen einzurichten, Meldekanäle einzurichten und die Prozesse und Fristen einzuhalten, die das Hinweisgeberschutzgesetz vorschreibt. Auf Unternehmen kommen Aufwand und Kosten (im Zusammenhang mit der Einrichtung und dem Betrieb der internen Meldestelle) zu. Andererseits haben Unternehmen so auch die Möglichkeit, Missstände frühzeitig zu erkennen und so weit größeren Schaden von Compliance-Verstößen zu verhindern.

Ab wann müssen Unternehmen ein Whistleblower-System anbieten?

Unternehmen ab 250 Mitarbeiter sind ab dem 2. Juli 2023 verpflichtet, eine internen Meldestelle zu betreiben und eine Whistleblower Hotline einzurichten; für Unternehmen ab 50 bis 249 Mitarbeiter gilt die Verpflichtung ab dem 17. Dezember 2023.

Welche Strafen drohen, wenn man gegen das HinSchG verstößt?

Verstöße gegen die Bestimmungen des Hinweisgeberschutzgesetzes sind bußgeldbewehrt. Es drohen Bußgelder von bis zu EUR 50.000,00.

Die Lösung: Die Whistleblower-Hotline von LORICA – Ihr Partner für Compliance und Transparenz

LORICA übernimmt für Sie die Funktion der internen Meldestelle inklusive des Betriebs der Meldekanäle. Sie müssen keine internen Ressourcen vorhalten. Sie benötigen weder speziell geschultes Personal noch bedarf es gesonderter technischer Voraussetzungen. Wir stellen sicher, dass die Prozesse eingehalten und die Fristen beachtet werden.

Compliance ist unser Geschäft. Entsprechend wissen wir, worauf es ankommt. Sie haben einen festen Ansprechpartner, der Sie bei aufkommenden Fragen kompetent unterstützt.

Wie LORICA Ihnen hilft, ein rechtskonformes Whistleblower-System zu implementieren

Die Leistungen von LORICA werden von Rechtsanwälten entwickelt und betreut. So ist sichergestellt, dass die interne Meldestelle den gesetzlichen Anforderungen des Hinweisgeberschutzgesetzes genügt. Geht eine Meldung ein, arbeiten wir mit Ihrem Compliance-Beauftragten bzw. den relevanten Ansprechpartnern aus Ihrem Unternehmen und Ihren Rechtsanwälten zusammen.

Wir verfügen aber auch über ein langjährig gewachsenes Netzwerk von Spezialisten, wie bspw. im Umwelt- oder Steuerrecht, die bei Bedarf zuarbeiten können, wenn dies erforderlich wird.

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RECHTSKONFORM
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Vollständiger Service von A bis Z für Ihre Meldestelle

Unsere Experten haben Ihre Meldestelle innerhalb weniger Minuten eingerichtet. Von Ihnen benötigen wir einige Informationen – bspw. dazu, wen wir in Ihrem Unternehmen ansprechen dürfen, wenn eine Meldung über die Whistleblower Hotline eingeht – und dann kann es auch schon losgehen.

Sie benötigen weder eigene, gesondert geschulte Mitarbeiter noch besondere technische Voraussetzungen oder ein Intranet, um die Anforderungen des Hinweisgeberschutzgesetzes umsetzen zu können.

Kosten: Ein bezahlbares Hinweisgebersystem einrichten

Kostenorientierte Lösung für Unternehmen jeder Größenordnung: Wir bei LORICA glauben, dass eine interne Meldestelle samt Whistleblower-Hotline für jedes Unternehmen erschwinglich sein sollte.

Die Kosten für den Betrieb der Meldestelle beginnen bereits ab EUR 49,00 (brutto) pro Monat, abhängig von der Größe Ihres Unternehmens. Mit unseren maßgeschneiderten und kosteneffizienten Lösungen stellen wir sicher, dass die Umsetzung der gesetzlichen Anforderungen nicht Ihr Budget belastet. Wir übernehmen die Einrichtung und Betrieb der Meldestelle, die Kommunikation mit der hinweisgebenden Person, überwachen die einschlägigen Fristen und fertigen die erforderliche Dokumentation. Auf Wunsch unterstützen wir auch bei der Kommunikation der Whistleblower-Hotline an Ihre Mitarbeiter. So sparen Sie sich, eigene Mitarbeiter für die Aufgaben abzustellen und auszubilden.

Entscheiden Sie sich für LORICA

und setzen Sie auf eine rechtskonforme, einfache und günstige Lösung
zur Umsetzung der Anforderungen des Hinweisgeberschutzgesetzes.

Häufig gestellte Fragen zur Einrichtung und Nutzung einer Whistleblower-Hotline

Was ist ein Whistleblower?
Mit dem Begriff Whistleblower ist die hinweisgebende Person gemeint, die im Hinweisgeberschutzgesetz definiert ist als natürliche Person, die im Zusammenhang mit ihrer beruflichen Tätigkeit oder im Vorfeld einer beruflichen Tätigkeit Informationen über Verstöße erlangt hat und diese an die nach diesem Gesetz vorgesehenen Meldestellen meldet oder offenlegt.
Was ist das Hinweisgeberschutzgesetz?
Das Hinweisgeberschutzgesetzt setzt die sog. Whistleblower-Richtlinie (EU) 2019/1937 in deutsches Recht um. Es enthält Regelungen insbesondere zum Schutz hinweisgebender Personen, zur Einrichtung interner Meldestellen, zu den vorzuhaltenden Meldekanälen, zur Dokumentation eingehender Meldungen, zum Umgang solchen Meldungen und zu möglichen Folgemaßnahmen.
Welche Unternehmen sind verpflichtet, ein Whistleblower-System einzuführen?
Unternehmen ab 250 Mitarbeiter sind ab dem 2. Juli 2023 verpflichtet, ein Whistleblower-System zu betreiben; für kleinere Unternehmen ab 50 bis 249 Mitarbeiter gilt die Verpflichtung ab dem 17. Dezember 2023.
Wie wird ein Whistleblower-System in einem Unternehmen implementiert?
Unternehmen haben die Möglichkeit, eine eigene interne Meldestelle einzurichten, die Meldekanäle betriebt, die relevanten Prozesse umsetzt und gesetzlich vorgeschriebene Fristen einhält. Die eingesetzten Mitarbeiter müssen unabhängig sein und die notwendige Fachkunde besitzen. Unternehmen können aber auch Dienstleister hierfür in Anspruch nehmen.
Welche Strafen drohen bei Nichtbeachtung des Hinweisgeberschutzgesetzes?
Verstöße gegen die Bestimmungen des Hinweisgeberschutzgesetzes sind bußgeldbewehrt. Es drohen Bußgelder von bis zu EUR 50.000,00.
Was passiert nach einer Meldung an die Whistleblower-Hotline?
Die interne Meldestelle nimmt die Meldung entgegen, bestätigt der hinweisgebenden Person den Eingang einer Meldung innerhalb der vorgeschriebenen Frist und prüft, ob der gemeldete Verstoß in den sachlichen Anwendungsbereich des Hinweisgeberschutzgesetzes fällt. In der Folge hält die interne Meldestelle mit der hinweisgebenden Person Kontakt, prüft die Stichhaltigkeit der eingegangenen Meldung und ersucht die hinweisgebende Person erforderlichenfalls um weitere Informationen. Schließlich ist die Meldestelle verpflichtet, angemessene Folgemaßnahmen zu treffen. Bei LORICA geschieht all dies in enger Abstimmung mit den im Unternehmen verantwortlichen Stellen.
Wie kann ich sicher sein, dass meine Whistleblower-Hotline rechtskonform ist?
LORICA berät und unterstützt Unternehmen im Zusammenhang mit sämtlichen Fragen aus dem Bereich Compliance; also insbesondere dabei einschlägige Gesetze und Vorschriften einzuhalten. Die von LORICA angebotenen Leistungen werden von erfahrenen Rechtsanwälten entwickelt und betreut. Das gilt auch für die von LORICA angebotene Whistleblower-Hotline.

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